AUFBAU2023-07-06T06:08:48+00:00

Wie funktioniert
die Stiftung „Gutes Tun“?

Wie funktioniert
die Stiftung „Gutes Tun“?

STIFTER ODER SPENDER?


Mit einer Zustiftung unterstützen Sie dauerhaft Projekte in der Region!
Zustiftungen fließen in das Grundstockvermögen der Stiftung „Gutes Tun“, welches ertragbringend angelegt wird.
Somit hilft ihre Zuwendung nicht nur einmal sondern dauerhaft, Projekte in der Region zu unterstützen!
Der Ertrag des Stiftungsvermögens sowie die Spenden fließen direkt in die ausgewählten Projekte der Gemeinden. Eine Spende muss gemäß § 55 AO vollumfänglich wieder ausgegeben werden und fließt somit nicht in das Stiftungskapital mit ein. Dennoch sind auch Spenden wichtig für eine erfolgreiche Stiftungsarbeit. Durch regelmäßige Spenden per Lastschrift zum Beispiel ermöglichen Sie der Stiftung eine große Planungssicherheit.

WIR WOLLEN IN UNSERER REGION
ETWAS GUTES TUN, ABER WIE?


Direkt vor der Haustür Gutes tun!
Die Stiftung „Gutes Tun“ ist die Stiftung für die Regionen Fröndenberg, Holzwickede und Kamen. Mit der Stiftung können Sie direkt vor der Haustür Gutes tun. Dabei wird sicher gestellt, dass Ihre Zustiftung auch wirklich der von Ihnen ausgewählten Region zugutekommt. Schon mit kleinen Beträgen können Sie Projekte in Ihrer Heimat unterstützen.

WIR WOLLEN IN UNSERER REGION
ETWAS GUTES TUN, ABER WIE?


Direkt vor der Haustür Gutes tun!
Die Stiftung „Gutes Tun“ ist die Stiftung für die Regionen Fröndenberg, Holzwickede und Kamen. Mit der Stiftung können Sie direkt vor der Haustür Gutes tun. Dabei wird sicher gestellt, dass Ihre Zustiftung auch wirklich der von Ihnen ausgewählten Region zugutekommt. Schon mit kleinen Beträgen können Sie Projekte in Ihrer Heimat unterstützen.

STIFTER ODER SPENDER?


Mit einer Zustiftung unterstützen Sie dauerhaft Projekte in der Region!

Zustiftungen fließen in das Grundstockvermögen der Stiftung „Gutes Tun“, welches ertragbringend angelegt wird.

Somit hilft ihre Zuwendung nicht nur einmal sondern dauerhaft, Projekte in der Region zu unterstützen!

Der Ertrag des Stiftungsvermögens sowie die Spenden fließen direkt in die ausgewählten Projekte der Gemeinden. Eine Spende muss gemäß § 55 AO vollumfänglich wieder ausgegeben werden und fließt somit nicht in das Stiftungskapital mit ein. Dennoch sind auch Spenden wichtig für eine erfolgreiche Stiftungsarbeit. Durch regelmäßige Spenden per Lastschrift zum Beispiel ermöglichen Sie der Stiftung eine große Planungssicherheit.

STIFTER WERDEN

SPENDE
JEDER EURO ZÄHLT


einmalig oder
ab 50 € als Dauerspende

STIFTUNG ALS ERBE


Die Stiftung kann als Erbe ins Testament aufgenommen werden. Die gespendeten Objekte werden dann im Sinne des Stiftung veräußert. Der Erlös fließt anschließend in das Stiftungkapital

PRIVAT

UNTERNEHMEN

—————————————————– +

Die Hälfte der Zustiftung fließt in
das Stiftungskapital.

Die andere Hälfte fließt direkt als Spende in die Projekte.

Einladung zum
jährlichen Stifterforum

      STIFTUNGSFONDS

—————————————————– +
Das Kapital eines Stiftungsfonds wird unter einem eigenen Fondnamen im Vermögen der Stiftung „Gutes Tun“ verwaltet und ertragbringend angelegt. Dabei ist der Name
des Fonds frei wählbar.
Zusätzlich können Sie über die Mittelverwendung frei entscheiden.
Die ersten zehn Stiftungsfonds erhalten zusätzlich 5.000 € von der Sparkasse.

 TREUHANDSTIFTUNG

—————————————————– +
Bei einer Treuhandstiftung handelt es sich um eine eigenständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Gutes Tun“, mit einer eigenen Buchführung sowie eigenem Jahresabschluss. Auch hier ist der Name sowie die Mittelverwendung im Rahmen der Satzung frei wählbar.

STIFTER WERDEN

SPENDE
JEDER EURO ZÄHLT


einmalig oder
ab 50 € als Dauerspende

STIFTUNG ALS ERBE


Die Stiftung kann als Erbe ins Testament aufgenommen werden. Die gespendeten Objekte werden dann im Sinne des Stiftung veräußert. Der Erlös fließt anschließend in das Stiftungkapital

PRIVAT

UNTERNEHMEN

Die Hälfte der Zustiftung fließt in

das Stiftungskapital.

Die andere Hälfte fließt direkt als Spende in die Projekte.

Einladung zum
jährlichen Stifterforum

+

      STIFTUNGSFONDS   

Das Kapital eines Stiftungsfonds wird unter einem eigenen Fondnamen im Vermögen der Stiftung „Gutes Tun“ verwaltet und ertragbringend angelegt. Dabei ist der Name
des Fonds frei wählbar.
Zusätzlich können Sie über die Mittelverwendung frei entscheiden.
Die ersten zehn Stiftungsfonds erhalten zusätzlich 5.000 € von der Sparkasse.

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 TREUHANDSTIFTUNG

Bei einer Treuhandstiftung handelt es sich um eine eigenständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung „Gutes Tun“, mit einer eigenen Buchführung sowie eigenem Jahresabschluss. Auch hier ist der Name sowie die Mittelverwendung im Rahmen der Satzung frei wählbar.

DIE STIFTUNG

HOHE STIFTUNGSKOMPETENZ DURCH
JAHRELANGE ERFAHRUNG

Unter dem Dach der Stiftung Gutes Tun werden drei „Töpfe“ verwaltet, die jeweils Fröndenberg, Holzwickede oder Kamen zugeordnet sind. Das Stiftungskapital wird ertragbringend angelegt und die Kapitalerträge werden in Projekte in der jeweiligen Region investiert. Zustiftungen und Spenden kommen zu 100% den Projekten zugute.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Betreuung der Bürgerstiftung Unna und der Sparkassen-Stiftungen verfügen wir über eine hohe Stiftungskompetenz. Die Beratung erfolgt durch das Stiftungsmanagement im Private Banking Team der Sparkasse UnnaKamen für Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen. Im BackOffice steht zu dem ein kompetentes Team für Rückfragen zur Verfügung.

VERWALTUNG

VORSTAND

Die Stiftung wird durch den Vorstand und das Kuratorium verwaltet.
Der Vorstand besteht aus drei Personen, die aus der Mitarbeiterschaft der Sparkasse UnnaKamen stammen. Dabei ist mindestens ein Mitglied auch Mitglied des Vorstands der Sparkasse UnnaKamen.

Unser Vorstand2021-03-02T12:46:42+00:00

Klaus Moßmeier
Vorsitzender, zuständig für den Bereich Holzwickede

Frank Röhr

stv. Vorsitzender, zuständig für den Bereich Fröndenberg

Jürgen Schneider

Mitglied, zuständig für den Bereich Kamen

 

KURATORIUM

Das Kuratorium überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand.
Zur Zeit besteht das Kuratorium aus 6 Personen, je Kommune zwei Vertreter.

Unser Kuratorium2020-09-15T09:57:19+00:00

Detlev Menges (Fröndenberg)
Vorsitzender

Felicitas Stephan (Holzwickede)
stv. Vorsitzende

Hermann Hupe (Kamen)
Mitglied

Dr. Hubert Brinkschulte (Kamen)
Mitglied

Klaus Bathen (Fröndenberg)
Mitglied

Dr. Peter Lipphardt (Holzwickede)
Mitglied

STIFTUNGSVERMÖGEN

Das Stiftungsvermögen setzt sich zunächst aus einer Erststiftung der Sparkasse UnnaKamen in Höhe von 100.000 € zusammen, davon 10 x 5.000 € für die ersten 10 Stiftungsfonds, sowie den Einlagen der Erststifter bei Gründung.
Zustiftungen sind in Form von Barmitteln möglich und erhöhen das Stiftungskapital . Es können auch Immobilen zur Erbringung des Verkauferlös gestiftet werden.

DIE STIFTUNG

HOHE STIFTUNGSKOMPETENZ DURCH
JAHRELANGE ERFAHRUNG

Unter dem Dach der Stiftung Gutes Tun werden drei „Töpfe“ verwaltet, die jeweils Fröndenberg, Holzwickede oder Kamen zugeordnet sind. Das Stiftungskapital wird ertragbringend angelegt und die Kapitalerträge werden in Projekte in der jeweiligen Region investiert. Zustiftungen und Spenden kommen zu 100% den Projekten zugute.
Durch unsere jahrelange Erfahrung in der Betreuung der Bürgerstiftung Unna und der Sparkassen-Stiftungen verfügen wir über eine hohe Stiftungskompetenz. Die Beratung erfolgt durch das Stiftungsmanagement im Private Banking Team der Sparkasse UnnaKamen für Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen. Im BackOffice steht zu dem ein kompetentes Team für Rückfragen zur Verfügung.

VERWALTUNG

VORSTAND

Die Stiftung wird durch den Vorstand und das Kuratorium verwaltet.
Der Vorstand besteht aus drei Personen, die aus der Mitarbeiterschaft der Sparkasse UnnaKamen stammen. Dabei ist mindestens ein Mitglied auch Mitglied des Vorstands der Sparkasse UnnaKamen.

Unser Vorstand2021-03-02T12:46:42+00:00

Klaus Moßmeier
Vorsitzender, zuständig für den Bereich Holzwickede

Frank Röhr

stv. Vorsitzender, zuständig für den Bereich Fröndenberg

Jürgen Schneider

Mitglied, zuständig für den Bereich Kamen

 

KURATORIUM

Das Kuratorium überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand.
Zur Zeit besteht das Kuratorium aus 6 Personen, je Kommune zwei Vertreter.

Unser Kuratorium2020-09-15T09:57:19+00:00

Detlev Menges (Fröndenberg)
Vorsitzender

Felicitas Stephan (Holzwickede)
stv. Vorsitzende

Hermann Hupe (Kamen)
Mitglied

Dr. Hubert Brinkschulte (Kamen)
Mitglied

Klaus Bathen (Fröndenberg)
Mitglied

Dr. Peter Lipphardt (Holzwickede)
Mitglied

STIFTUNGSVERMÖGEN

Das Stiftungsvermögen setzt sich zunächst aus einer Erststiftung der Sparkasse UnnaKamen in Höhe von 100.000 € zusammen, davon 10 x 5.000 € für die ersten 10 Stiftungsfonds, sowie den Einlagen der Erststifter bei Gründung.
Zustiftungen sind in Form von Barmitteln möglich und erhöhen das Stiftungskapital . Es können auch Immobilen zur Erbringung des Verkauferlös gestiftet werden.

REGIONALER BEIRAT

Der regionale Beirat ist ein Beratungsgremium, welches mit Personen besetzt wird, die sich in der jeweiligen Kommune besonders gut auskennen. Zur Zeit besteht der Beirat aus 16 Personen, aufgeteilt auf die einzelnen Kommunen

UNSER BEIRAT

REGIONALER BEIRAT

Der regionale Beirat ist ein Beratungsgremium, welches mit Personen besetzt wird, die sich in der jeweiligen Kommune besonders gut auskennen. Zur Zeit besteht der Beirat aus 16 Personen, aufgeteilt auf die einzelnen Kommunen

UNSER BEIRAT

STIFTERFORUM

FRÖNDENBERG

Das Stifterforum informiert alle Stifter in einer jährlichen Veranstaltung über die Aktivitäten der Stiftung.

STIFTERFORUM

HOLZWICKEDE

Das Stifterforum informiert alle Stifter in einer jährlichen Veranstaltung über die Aktivitäten der Stiftung.

STIFTERFORUM

KAMEN

Das Stifterforum informiert alle Stifter in einer jährlichen Veranstaltung über die Aktivitäten der Stiftung.

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FRÖNDENBERG

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STIFTERFORUM

HOLZWICKEDE

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STIFTERFORUM

KAMEN

Das Stifterforum informiert alle Stifter in einer jährlichen Veranstaltung über die Aktivitäten der Stiftung.

Aktiv in Ihrer Region!

Aktiv in Ihrer Region!

Stiftungszwecke


HEIMATPFLEGE

&
HEIMATKUNDE

 

 


DENKMALSCHUTZ

&
-PFLEGE

 


JUGEND-

&
ALTERSHILFE

 


KUNST

&
KULTUR

 


ÖFFENTLICHES GESUNDHEITS-WESEN


WISSENSCHAFT

&
FORSCHUNG


MILDTÄTIGE
ZWECKE

§ 53 AO


TIERSCHUTZ

 


NATURSCHUTZ

&
LANDSCHAFTS-PFLEGE


SPORT

 

Stiftungszwecke


HEIMATPFLEGE

&
HEIMATKUNDE


DENKMALSCHUTZ

&
-PFLEGE


JUGEND-

&
ALTERSHILFE


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KULTUR


ÖFFENTLICHES GESUNDHEITS-WESEN


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MILDTÄTIGE
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§ 53 AO


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